Unternehmenspolitik

punktlinie

1.1 Grundlegendes

Die über 100-jährige Gießerfahrung und das Know How des Unternehmens, das im Besonderen durch unsere Mitarbeiter zum Ausdruck kommt, lässt uns die Forderungen und Wünsche unserer geschätzten Kunden umfassend erkennen und erfüllen.

Das dafür notwendige wirtschaftliche Handeln und Gestalten ist unmittelbar mit Eingriffen in die Umwelt und unsere Natur verbunden. Aus dieser Einflussnahme leiten wir die besondere Verantwortung ab, die Umweltverträglichkeit und den effizienten Umgang mit den notwendigen Energien unserer Fertigungsstätten, die daraus entstehenden Gussprodukte in geforderter anerkannter Qualität kontinuierlich zu verbessern und die damit verbundene Beanspruchung der begrenzten Umwelt- und Energieressourcen ständig neu zu überdenken, zu bewerten zu verringern oder zu substituieren.

So werden Gussstücke mittels eines umwelt- und energieförderlichen zentralen Materialeinkaufs, unter ständiger Wahrung einer aktiven Arbeitssicherheit und einer umweltgerechten Entsorgung der anfallenden Nebenprodukte, mit Gewinn hergestellt.

Wir möchten zur Erfüllung dieser Politik ein beständiger und verlässlicher Partner für unsere Kunden, Mitarbeiter, Nachbarschaft in Städten, Gemeinden, Kreisen und Behörden sein.

1.2 Gleichgestelltes in Qualität, Umwelt, Energie & Arbeitsschutz

Heger verpflichtet sich:

  • kontinuierlich die Qualität unserer Leistungen und Abläufe, die Auswirkungen und Belastungen auf unsere Umwelt in allen Bereichen, die Effizienz des gesamten Energiehaushaltes und der ständigen Beachtung des Arbeitsschutzes und der Wirtschaftlichkeit stetig zu verbessern.
  • Kundenvorschriften, geltendes Recht und behördliche Vorschriften die bei der Ermittlung und Feststellung von Umwelt-, Energieaspekten und Arbeitsschutzanforderungen von Bedeutung sind zu beachten und einzuhalten, sich ständig über Aktualisierungen und Neuerungen zu informieren und dies in geeigneter Form darzustellen. Diese Forderungen sind bindende Verpflichtung, die das Unternehmen HegerFerrit erfüllen muss.
  • Qualitäts-, umwelt- und energie-bezogene und arbeitssicherheitsrelevante Ziele zu vereinbaren, abzubilden und die geeigneten Vorgehensweisen zum Erreichen festzulegen. Die Ziele in regelmäßigen Abständen der Geschäftsführung zu unterbreiten, die Entwicklung der Kennzahlen zu verfolgen und durch geeignete zielführende Maßnahmen und die Bereitstellung von Ressourcen lenkend einzugreifen.
  • diese Unternehmenspolitik ständig auf Ihre Aktualität zu hinterfragen und in Übereinstimmung mit den Forderungen aus geltendem Recht, unserer Kunden, aus behördlichen Vorschriften, aus technischen Regeln, aus Normen neu zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen.
  • offen und vertrauensvoll mit unseren Mitarbeitern, Mitarbeitervertretungen, Geschäftspartnern, Verbandsgemeinde, Behörden, Ämtern und der Nachbarschaft zu kommunizieren.

Anmerkung:

In den Abschnitten 2.3 bis 2.6 sind im Einzelnen die Politik zu den Aspekten Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz beschrieben. Einzelne Paragraphen können sich durch die Normforderung überdecken.

1.3 Aspekt: Qualität

Heger verpflichtet sich:

  • ständig die Forderungen und Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen und die Kundenzufriedenheit zu steigern.
  • unser Bewusstsein über die Erwartungen unserer Kunden und die erforderlichen Fähig- und Fertigkeiten zur Erfüllung systematisch zu fördern und zu fordern.

1.4 Aspekt: Umwelt

Heger verpflichtet sich:

  • Wasser, Energie und Rohstoffe sparsam einzusetzen und Umweltbelastungen zu vermeiden, zu reduzieren oder auf kleinstem akzeptablem Niveau zu halten.
  • Die größtmögliche Rückführung von Reststoffen, soweit dies technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist.
  • Die regelmäßige Beurteilung der Umweltauswirkungen unserer Produkte und unserer Verfahren durch die Ermittlung der Umwelt- und Energieaspekte im bestimmungs- und nicht bestimmungsgemäßen Betrieb.

1.5 Aspekt: Energie

Heger verpflichtet sich:

  • den Energieverbrauch für alle eingesetzten Energieträger in allen Bereichen zu erfassen und in geeigneter Form darzustellen.
  • unter dem wirtschaftlichen Aspekt den Einsatz von energieeffizienten Produkten zu fordern und stetig die Prozessflexibilisierung, für alternativ betriebene industrielle Prozesse zu fördern.
  • mögliche Einsparpotentiale zu analysieren, zu bewerten und die bedeutendsten Erhebungen auf Ihre Energieeffizienz zu hinterfragen.
  • den Einsatz alternativer Energieerzeugung zu fördern.
  • den Einsatz erneuerbarer Energieträger für sich ständig zu prüfen.

1.6 Aspekt: Arbeitsschutz

Heger verpflichtet sich:

  • alle Arbeitssicherheitsrelevanten Vorkommnisse erfassen und in geeigneter Form darzustellen.
  • mögliche Verbesserungspotentiale bezüglich Beinaheunfällen, Arbeitsunfällen, Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz hinsichtlich Häufigkeit und –schwere zu analysieren und zu bewerten.
  • Verbesserungsmaßnahmen bezüglich Reduzierung der Unfälle und Berufserkrankungen einzuleiten und deren Wirksamkeit zu prüfen.
  • die Mitarbeiter oder deren Vertretungen in Themen des Arbeitsschutzes ein zu beziehen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.

2. Unternehmensverpflichtung

Wir haben uns dafür entschieden, unsere Vorgaben aus der Unternehmenspolitik konsequent zu erfüllen. Die Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzpolitik der HegerFerrit basiert auf dem Gedanken der ständigen Teambildung in allen Hierarchien und der gegenseitigen Unterstützung, um angemessene Lösungen für die strategischen und operativen Themen zu erhalten. Dies gilt im Besonderen für ein Unternehmen einer für den aktiven Umweltschutz sensibilisierten Branche. Die prozessbedingte intensive Nutzung von Energie ist Antrieb zum ständigen bewussten Hinterfragen des Energieverbrauchs. Verbesserungen hinsichtlich Arbeitsschutzaspekten befinden sich permanent im Fokus.

Die erarbeiteten Daten und Angaben, nicht zuletzt auch aus dem offenen Dialog mit dem öffentlichen Umfeld der Standorte, sind Voraussetzung für die Unternehmensentscheidungen.

Die HegerFerrit verpflichtet sich, alle relevanten Umwelteinwirkungen und den Verbrauch an Energie aus Tätigkeiten, Prozessen, Erzeugnissen und Dienstleistungen laut UM 03 H, ebenso die Gefährdungsbeurteilung gemäß AS 03 H, zu ermitteln und ständig zu bewerten.